Zeitschrift und Musik-CD
Eine Zugabe im Sinne der Zugabenverordnung liegt dann nicht vor, wenn dem Verbraucher eine Leistung angeboten wird, die sich in seinen Augen als etwas Einheitliches darstellt und die er als Ganzes mit dem Kaufpreis bezahlt.
So sah das Oberlandesgericht Hamburg in der Beilage einer Musik-CD zu einer Zeitschrift keine unzulässige Zugabe, wenn sich die Zeitschrift im Hauptthema mit Musik (‘Max goes Music’) befaßt. Mit der beigefügten Musik-CD sollten hier zu den redaktionellen Inhalten der Zeitschrift ergänzende Musikbeispiele mitgeliefert werden. Die Einheitlichkeit von Zeitschrift und Musik-CD wurde im vorliegenden Fall durch eine deutliche Herausstellung des Hauptthemas ‘Musik’ auf der Titelseite klargestellt. Die Klage eines konkurrierenden Verlages wurde danach als unbegründet abgewiesen.
Urteil des OLG Hamburg vom 23.10.1997
3 U 106/97
NJWE-WettbR 1998, 106