Zeitgleiche Informationen durch Gerichte
Ein Verlag, der einen Steuerrechtsinformationsdienst herausgibt, verlangte von der Verwaltung eines Finanzgerichts gegen Kostenerstattung die übersendung von Abdrucken aktueller Gerichtsentscheidungen. Der Verlag berief sich darauf, dass das Gericht einem anderen Herausgeber einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift stets unaufgefordert die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile zusandte.
Das Bundesverwaltungsgericht stellte die Verpflichtung des Gerichts fest, interessierten Verlagen die anonymisierten, gegebenenfalls mit Stichworten und Leitsätzen versehenen Entscheidungen zu übersenden. Dies muss, um die Wettbewerbsgleichheit zwischen Mitbewerbern sicherzustellen, zeitgleich geschehen. Auf die Grösse oder das wissenschaftliche Niveau des Verlages darf es – so die obersten Verwaltungsrichter – hierbei nicht ankommen.
Urteil des BVerwG vom 26.02.1997
6 C 3.96
NJW-RR 1996, 278