Urteil
01.07.2008
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Zahlungsanspruch bei Mängelbeseitigung an Gemeinschaftseigentum
Haben einzelne Erwerber von Eigentumswohnungen den Veräußerer mit der Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum in Verzug gesetzt und danach die Mängel selbst beseitigen lassen, können sie vom Verkäufer den Ersatz ihrer Aufwendungen mit Zahlung an sich verlangen. In diesem Fall muss nicht die Zahlung der Ersatzleistung an die Eigentümergemeinschaft verlangt werden.
Urteil des BGH vom 21.07.2005
VII ZR 304/03
RdW 2006, 62