Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Yellow Phone zulässig

Yellow Phone zulässig

Ein Unternehmen erteilte geschäftsmäßig telefonische Auskünfte über das Leistungsangebot und die Produktpalette gewerblicher Anbieter und industrieller Hersteller. Diese Dienstleistung wurde als ‘Yellow Phone’ bezeichnet. Die Telekom beanstandete diese Bezeichnung wegen der Bezugnahme auf die von ihr herausgegebenen ‘Gelben Seiten’.

Die Klage der Telekom wurde in 1. Instanz abgewiesen. Das Berufungsgericht gab ihr statt. In letzter Instanz unterlag die Telekom. Kein Zweifel bestand zunächst, dass dem Begriff ‘Gelbe Seiten’ Verkehrsgeltung zukommt. Gleichwohl verneinte das Revisionsgericht die Verwechslungsgefahr mit dem Begriff ‘Yellow Phone’. Auch eine Ausnutzung des guten Rufs vom Begriff ‘Gelbe Seiten’ verneinte das Gericht. Dies hätte vorausgesetzt, dass eine begriffliche Beziehung des eigenen Angebots zur gewerblichen Leistung eines anderen (nur) deshalb hergestellt wird, um von dem fremden Ruf zu profitieren. Dies konnte im vorliegenden Fall nicht festgestellt werden.

Urteil des BGH vom 05.12.1996
I ZR 157/94

Der Betrieb 1997, 1075

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€