Urteil
01.07.2008
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Wohnungskauf: Kakerlakenbefall der Wohnanlage
Der Befall einer größeren Eigentumswohnanlage mit Kakerlaken berechtigt den Käufer einer Eigentumswohnung auch dann zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages bzw. zur Kaufpreisminderung, wenn die verkaufte Wohnung selbst keinen Ungezieferbefall aufweist.
Urteil des OLG Hamburg vom 05.04.2001