Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Werbung für Verkauf vertriebsgebundener Ware in eBay ist kein wettbewerbswidriges Verhalten

Werbung für Verkauf vertriebsgebundener Ware in eBay ist kein wettbewerbswidriges Verhalten

Ein Rundschreiben des Betreibers der Handelsplattform eBay an Parfümerien, in dem diese aufgefordert werden, ihre Waren auch über eBay anzubieten, stellt kein wettbewerbswidriges Verleiten zum Vertragsbruch dar, da durch das Schreiben nicht gezielt und bewusst auf den Vertragsbruch durch den Verkauf vertriebsgebundener Ware hingewirkt wird. Vielmehr ist es Sache des Adressaten zu prüfen, welche Waren er unter Berücksichtigung vertraglicher Bindungen im Internet anbieten will und darf.

Beschuss des BGH vom 24.05.2007
I ZR 150/06

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€