Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Werbung für Handyklingeltöne in Jugendzeitschrift
Kinder und Jugendliche gehören zu den besonders schutzbedürftigen Verbraucherkreisen. Das Ausnutzen ihrer geschäftlichen Unerfahrenheit ist in der Regel wettbewerbswidrig. Das Oberlandesgericht Hamburg hält in Jugendzeitschriften geschaltete Werbung für Handyklingeltöne, die zu einem Minutenpreis von 1,86 EUR heruntergeladen werden können, jedenfalls dann für sittenwidrig, wenn die Dauer und damit die Gesamtkosten des Ladevorgangs, die auch von der Geschicklichkeit des Anwenders abhängen, nicht von vornherein abzusehen sind.
Urteil des OLG Hamburg vom 10.04.2003