Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Werbung für Handyklingeltöne in Jugendzeitschrift

Werbung für Handyklingeltöne in Jugendzeitschrift

Kinder und Jugendliche gehören zu den besonders schutzbedürftigen Verbraucherkreisen. Das Ausnutzen ihrer geschäftlichen Unerfahrenheit ist in der Regel wettbewerbswidrig. Das Oberlandesgericht Hamburg hält in Jugendzeitschriften geschaltete Werbung für Handyklingeltöne, die zu einem Minutenpreis von 1,86 EUR heruntergeladen werden können, jedenfalls dann für sittenwidrig, wenn die Dauer und damit die Gesamtkosten des Ladevorgangs, die auch von der Geschicklichkeit des Anwenders abhängen, nicht von vornherein abzusehen sind.

Urteil des OLG Hamburg vom 10.04.2003

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