Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Vorstand einer AG muss für funktionierendes Risikofrüherkennungssystem sorgen

Vorstand einer AG muss für funktionierendes Risikofrüherkennungssystem sorgen

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft ist nicht nur verpflichtet, ein funktionsfähiges Warnsystem hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens einzurichten, sondern hat auch dafür zu sorgen, dass unmissverständliche Zuständigkeiten begründet, ein engmaschiges Berichtssystem eingeführt und eine entsprechende Dokumentation sichergestellt werden. Hat der Vorstand dies versäumt, kann das Gericht auf Klage eines Aktionärs einen Hauptversammlungsbeschluss zur Entlastung des Vorstands für nichtig erklären.

Urteil des LG München I vom 05.04.2007
5 HKO 15964/06
ZIP 2007, 1951

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€