Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Vollstreckungsschutz bei Pfändung in das gemeinsame Girokonto von Eheleuten

Vollstreckungsschutz bei Pfändung in das gemeinsame Girokonto von Eheleuten

Nach dem Gesetz sind bestimmte Einkünfte eines Schuldners vor einer Kontopfändung des Gläubigers geschützt (Arbeitseinkommen bis zur Pfändungsfreigrenze, Erziehungsgeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsrenten etc.). Pfändet der Gläubiger den einer Mitschuldnerin und Ehefrau zustehenden Auszahlungsanspruch aus einem Girokontovertrag, können die Eheleute die Vollstreckung abwenden, soweit das Guthaben auf dem Girokonto aus der Überweisung von unpfändbarem Arbeitseinkommen des Ehemannes herrührt.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Vollstreckungsschutz bei Pfändung in das gemeinsame Girokonto von Eheleuten erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Urteil des BGH vom 27.03.2008
VII ZB 32/07

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€