Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Verwalterzustimmung zu baulichen Veränderungen

Verwalterzustimmung zu baulichen Veränderungen

Bauliche Veränderungen an Eigentumswohnanlagen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Sieht die Teilungserklärung vor, dass die Wohnungseigentümer vor baulichen Veränderungen die Zustimmung des Verwalters einholen müssen, so tritt die Zustimmung des Verwalters im Regelfall nicht an die Stelle der einstimmigen Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer, sondern ist neben dieser erforderlich.
Beschluss des OLG Köln vom 15.10.2003
16 Wx 97/03
ZR-Report online

Beschluss des OLG Köln vom 15.10.2003

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€