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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Verwalterkündigung wegen nicht rechtzeitiger Jahresabrechnung

Verwalterkündigung wegen nicht rechtzeitiger Jahresabrechnung

Eine zeitgerechte Aufstellung der Jahresabrechnung gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Wohnungsverwalters. Die wiederholte nicht rechtzeitige Erstellung dieser Abrechnung kann einen wichtigen Grund für die Abberufung des Verwalters darstellen.

BayObLG vom 07.10.1999; Az.: 2 Z BR 76/99

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