Urteil
01.07.2008
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Verwalterkündigung wegen nicht rechtzeitiger Jahresabrechnung
Eine zeitgerechte Aufstellung der Jahresabrechnung gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Wohnungsverwalters. Die wiederholte nicht rechtzeitige Erstellung dieser Abrechnung kann einen wichtigen Grund für die Abberufung des Verwalters darstellen.
BayObLG vom 07.10.1999; Az.: 2 Z BR 76/99