Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Verwalterbestellung: einfache Stimmenmehrheit erforderlich

Verwalterbestellung: einfache Stimmenmehrheit erforderlich

Die Bestellung zum Verwalter erfordert stets die einfache Stimmenmehrheit der in der Versammlung anwesenden oder vertretenen Wohnungseigentümer. Wird zugleich über mehrere Bewerber abgestimmt, genügt die relative Stimmenmehrheit nicht. Daher muss gegebenenfalls nach dem „Ausscheiden“ der anderen, mit weniger Stimmen bedachten Kandidaten nochmals eine Abstimmung über die Bestellung des verbleibenden Bewerbers erfolgen

Beschluss des BayObLG vom 13.03.2003

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