Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Verwalter kann Mieten nicht selbst einklagen

Verwalter kann Mieten nicht selbst einklagen

Der Verwalter einer Immobilie ist in der Regel nicht berechtigt, im Auftrag des Eigentümers rückständige Mieten in eigenem Namen gegen einen Mieter gerichtlich geltend zu machen. Die Prozessführungsbefugnis des Hausverwalters zur Einziehung von Mieten aufgrund einer Ermächtigung des Vermieters erfordert ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse des Verwalters. Dieses liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung des Prozesses die eigene Rechtslage des Verwalters beeinflusst. Das ist nicht schon deshalb der Fall, weil der Vermieter den Verwalter bevollmächtigt hat, ihn gegenüber seinen Mietern außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten. Unerheblich ist ferner, dass der Hausverwalter dem Eigentümer zu ordnungsgemäßer Verwaltung und Rechenschaft verpflichtet ist.

Beschluss des KG Berlin vom 10.07.2006

12 U 217/05

ZAP EN-Nr. 100/2007

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€