Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Versteigerung gebrauchter Medikamente verboten

Versteigerung gebrauchter Medikamente verboten

Der Onlinevertrieb verschreibungspflichtiger Arzneimittel wird mit Einschränkungen mittlerweile auch von deutschen Gerichten gebilligt. Dem Handel mit „gebrauchten“ Medikamenten schob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof jedoch einen Riegel vor. Der Vertrieb derartiger Medikamente über Auktionsplattformen im Internet verstößt gegen zwingende Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (§ 43 I 2 AMG) und ist daher verboten. Dies gilt gleichermaßen für Händler und Privatpersonen.

Anmerkungen: Angesichts der drohenden Gesundheitsgefahren ist die Entscheidung wohl uneingeschränkt zu begrüßen. Bei der größten Auktionsplattform eBay sind derartige Geschäfte laut Teilnahmebedingungen ohnehin untersagt.

Urteil des VGH München vom 10.10.2005

25 CS 05.1427

NJW Heft 51/2005, Seite X

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€