Versteckte SMS-Kosten
Wer auf einen kostenpflichtigen Handydienst hereinfällt, hat nach einem Urteil des Landgerichts Hannover gute Chancen, sein Geld wieder zu bekommen. Ein 12-jähriges Mädchen antwortete auf zahlreiche so genannte Flirt-SMS. Auf den ankommenden Nachrichten, die immer wieder zu Antworten animierten, wurde erst nach mehreren, auf den ersten Blick nicht sichtbaren Leerzeilen der vorgeschriebene Hinweis auf die Gebührenpflicht der SMS-Antwort angezeigt. Damit verstieß der Anbieter des Handy-Dienstes gegen die Verpflichtung, die Kosten gut sichtbar aufzuführen.
Urteil des LG Hannover vom 21.06.2005
14 O 158/04
Pressemitteilung des LG Hannover