Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Versteckte SMS-Kosten

Versteckte SMS-Kosten

Wer auf einen kostenpflichtigen Handydienst hereinfällt, hat nach einem Urteil des Landgerichts Hannover gute Chancen, sein Geld wieder zu bekommen. Ein 12-jähriges Mädchen antwortete auf zahlreiche so genannte Flirt-SMS. Auf den ankommenden Nachrichten, die immer wieder zu Antworten animierten, wurde erst nach mehreren, auf den ersten Blick nicht sichtbaren Leerzeilen der vorgeschriebene Hinweis auf die Gebührenpflicht der SMS-Antwort angezeigt. Damit verstieß der Anbieter des Handy-Dienstes gegen die Verpflichtung, die Kosten gut sichtbar aufzuführen.

Urteil des LG Hannover vom 21.06.2005

14 O 158/04

Pressemitteilung des LG Hannover

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