Verlockendes Frühstück
Eine Lebensmittelhandelskette warb in der Tageszeitung, daß Frühaufsteher von 7:00 bis 8:00 Uhr ein kleines Frühstück mit Kaffee und einem gekochten Ei gratis erhalten. Noch am selben Tag wurde ihr diese Werbung durch einstweilige Verfügung auf Antrag eines Konkurrenten untersagt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Richtigkeit der Eilentscheidung:
Durch den Anzeigentext konnte der Leser ein vollwertiges Frühstück erwarten, für das er ansonsten in Schnellrestaurants, Kaffes und Bäckereien mindestens 4,95 DM (McDonalds) bezahlen muß. Durch das übertriebene Anlocken mit einem durchaus vergleichbaren Gratis-Frückstück sah das Gericht gerade diese Marktteilnehmer, für die das Angebot von Frühstück eine zusätzliche und nicht unerhebliche Einnahmequelle darstellt, erheblich behindert.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.01.1996
2 U 74/95
NJW-RR 1997, 42