Verkehrswertgutachten im Zwangsversteigerungsverfahren
Vor der Zwangsversteigerung eines Grundstückes lässt das zuständige Vollstreckungsgericht regelmäßig ein Verkehrswertgutachten erstellen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht stellte in einer Entscheidung klar, dass dem Ersteigerer eines Grundstücks keine vertraglichen Ansprüche gegenüber dem Sachverständigen wegen eines angeblich falschen Verkehrswertgutachtens zustehen. Vertragliche Beziehungen bestehen in einem derartigen Fall ausschließlich zwischen dem Gutachter und dem ihn beauftragenden Amtsgericht. Hierbei handelt es sich weder um einen Vertrag zu Gunsten Dritter bzw. mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter, das heißt des Ersteigerers.
Urteil des Brandenburgischen OLG vom 11.01.2000
11 U 137/99
MDR 2000, 176