Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Verjährung: Rechtzeitige Zustellung eines Bußgeldbescheides

Verjährung: Rechtzeitige Zustellung eines Bußgeldbescheides

Wird ein Bußgeldbescheid vor Ablauf der dreimonatigen Verjährungsfrist erlassen und dem Betroffenen innerhalb von zwei Wochen nach Erlaß zugestellt, so ist die Ordnungswidrigkeit nicht verjährt, da auf den Zeitpunkt des Erlasses der Bußgeldbescheid abzustellen ist.

Wird der Bußgeldbescheid jedoch erst nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist zugestellt, ist der für die Verjährung maßgebliche Zeitpunkt die Zustellung.

In derartigen Fällen, in denen ein Bußgeldbescheid erst nach Ablauf der Verjährungsfrist eingeht, ist daher ein besonderes Augenmerk auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides zu legen.

KG Berlin vom 02.06.1998; Az.: 2 Ss 147/98-3 Ws (B) 277/98

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€