Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Verjährung bei fehlender Softwaredokumentation
Liefert ein EDV-Unternehmen seinen Kunden eine individuell programmierte Software ohne die dazugehörige Dokumentation, so ist der Kunde zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen berechtigt.
Zu beachten ist, dass auch derartige Ansprüche, wie auch Mängel an der Software selbst, der sechsmonatigen Verjährung unterliegen. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der Software oder mit der endgültigen Abnahmeverweigerung des Kunden.
Urteil des OLG Saarbrücken vom 16.07.1996
4 U 899/95-201
NJW-RR 1997, 585