Vergleichende Werbung schon zulässig
Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie der EU vom 06.10.1997 (97/55/EG) bis spätestens April des Jahres 2000 in nationales Recht umzuwandeln. Die Richtlinie regelt die Zulässigkeit von vergleichender Werbung innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten.
Die bisherige Rechtsprechung hielt Werbung, die unter erkennbarer Bezugnahme auf einen Mitbewerber und dessen Waren oder Leistungen einem kritischen Vergleich mit dem eigenen Angebot unterzogen wird, für wettbewerbswidrig. Der Bundesgerichtshof hat diese langjährige Rechtsprechung zur vergleichenden Werbung im Hinblick auf die EU-Richtlinie nunmehr aufgegeben. Sofern sich die vergleichende Werbung im Rahmen der durch die Richtlinie gezogenen Grenzen bewegt, ist diese auch nach nationalem Recht wettbewerbsrechtlich nicht mehr zu beanstanden.
Urteil des BGH
I ZR 211/95 und 2/96
NJW Heft 25/1998, Seite L
ZIP 1998, 1084