Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Verbraucherkreditgesetz gilt nicht bei Bürgschaft
Das Verbraucherkreditgesetz gilt nach § 1 Absatz 1 für Kreditverträge mit natürlichen Personen, es sei denn, dass der Kredit nach dem Inhalt des Vertrages für deren gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bestimmt ist.
Nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung und Literatur unterfällt auch ein Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag als ‘sonstige Finanzierungshilfe’ dem Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes. Dagegen ist das Gesetz nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart nicht auf die Abgabe einer Bürgschaft anwendbar.
Urteil des OLG Stuttgart vom 22.07.1997
6 U 31/97 (nicht rechtskräftig)
NJW 1997, 3450