Sittenwidrige Bürgschaftsübernahme gegenüber privatem Kreditvermittler
Nach ständiger Rechtsprechung sind Bürgschaftsverträge zwischen Kreditinstituten und bürgenden oder mithaftenden Angehörigen des Kreditnehmers dann unwirksam, wenn die Angehörigen hinsichtlich der Höhe der Haftung wirtschaftlich erkennbar überfordert sind.Der Bundesgerichtshof stellte nun klar, dass diese Rechtsprechung auch dann anwendbar ist, wenn der Kreditgeber kein Kreditinstitut, sondern ein gewerblicher oder beruflicher Kreditgeber im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes ist. Bei krasser finanzieller überforderung der Mithaftenden ist daher der zu Grunde liegende Vertrag sittenwidrig und demnach nichtig.
Urteil des BGH vom 13.11.2001,XI ZR 82/01,MDR Heft 23/2001, Seite R 17,NJW Heft 48/2001, Seite L