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Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Verbraucherinformationen zu Spritverbrauch und CO2-Emissionen neuer Pkws

Verbraucherinformationen zu Spritverbrauch und CO2-Emissionen neuer Pkws

Nach der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen aus dem Jahr 2004 sind Autohändler verpflichtet, in der Werbung für ein bestimmtes Neuwagenmodell Angaben über dessen Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen zumachen. Nur wenn es sich um eine schlichte Pauschalwerbung für eine Marke oder einen Typ handelt, die mehrere verschiedene Modelle umfasst, besteht die Kennzeichnungspflicht lediglich dann, wenn zusätzliche Angaben zur Motorisierung gemacht werden.

Wird in der Werbung hingegen auf die Fabrikmarke und den Typ oder die Variante eines bestimmten Modells hingewiesen, handelt es sich nicht mehr um eine Pauschalwerbung sondern um eine Werbung für ein bestimmtes Modell mit der Folge, dass zwingend die vorgeschriebenen Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen gemacht werden müssen. Ein Verstoß hiergegen kann eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverfügung zur Folge haben.

Urteil des OLG Oldenburg vom 14.09.2006

1 U 41/06

Pressemitteilung des OLG Oldenburg

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