Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Verbotene Internetwerbung für Arzneimittel
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verbietet die Werbung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten gegenüber Laien. Dies gilt selbstverständlich auch für Werbung im Internet.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken untersagte einem Hautarzt, auf seiner Homepage bei der Darstellung einer von ihm praktizierten Hautverjüngungsmethode den Namen “Botox” zu verwenden. Bei “Botox” handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Nervengift, das bei der Faltenglättung breite Anwendung findet.
Urteil des OLG Saarbrücken vom 20.08.2003
1 U 237/03-60
Pressemitteilung
Urteil des OLG Saarbrücken vom 20.08.2003