Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Verbindung einer Stellenanzeige mit Imagewerbung
Unternehmen nutzen Stellenangebote in Zeitungen wegen der günstigeren Anzeigenpreise oftmals zu einer werbemäßigen Darstellung ihres Unternehmens. Nach Meinung des Bundesgerichtshofs ist es wettbewerbsrechtlich auch nicht zu beanstanden, wenn eine Stellenanzeige zugleich eine werbemäßige Selbstdarstellung des inserierenden Unternehmens enthält. Eine solche Imagewerbung muss aber wegen ihrer Werbewirkung inhaltlich mit den Regeln des lauteren Wettbewerbs vereinbar sein.
Urteil des BGH vom 05.12.2002