Urherberrechtsverletzung durch Meta-Suchmaschine
Zahlreiche deutsche Anbieter veröffentlichen auf ihren Internetseiten Kleinanzeigen wie z.B. Stellen-, Kraftfahrzeug- oder Immobilienofferten. Eine Sammlung derartiger Anzeigen auf einer Homepage im Internet stellt eine nach dem Urheberrechtsgesetz geschützte Datenbank dar.
Daher verstößt ein Internetanbieter gegen das Urheberrechtsgesetz, wenn er Onlineteilnehmern mittels einer sogenannten Meta-Suchmaschine das systematische Durchsuchen von Homepages fremder Anbieter ermöglicht und das Suchergebnis zusammengefaßt zur Verfügung stellt oder übersendet. Dies begründete das Landgericht Berlin damit, daß der Betreiber einer Anzeigendatenbank ein berechtigtes Interesse daran hat, daß beim Durchsuchen seiner Kleinanzeigen auf der Internet-Seite geschaltete Werbung (sogenannte Banner) von jedem Internetteilnehmer wahrgenommen wird. Die Wahrnehmung dieser Werbeflächen wird bei Verwendung der beanstandeten Meta-Suchmaschine umgangen.
Urteil des LG Berlin vom 08.10.1998
14 O 448/98
Computer und Recht 1999, 388