Urteil
01.07.2008
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Urheberrechtsvergütung für Telefaxgeräte
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs muß, wie für Fotokopierer, auch für Telefaxgeräte eine urheberrechtliche Vergütung gezahlt werden. Die Karlsruher Richter begründeten dies damit, dass Telefaxgeräte unter anderem zur übermittlung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke eingesetzt werden.
Urteil des BGH
I ZR 208/96
NJW Heft 8/1999, Seite XLVI