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Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Urheberrechtsvergütung für Telefaxgeräte

Urheberrechtsvergütung für Telefaxgeräte

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs muß, wie für Fotokopierer, auch für Telefaxgeräte eine urheberrechtliche Vergütung gezahlt werden. Die Karlsruher Richter begründeten dies damit, dass Telefaxgeräte unter anderem zur übermittlung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke eingesetzt werden.

Urteil des BGH
I ZR 208/96

NJW Heft 8/1999, Seite XLVI

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