Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Urheberrechtsvergütung für Scanner
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss wie für Fotokopierer auch für Telefaxgeräte eine urheberrechtliche Vergütung gezahlt werden (I ZR 208/96). Gleiches gilt nach einer neueren Entscheidung der Karlsruher Richter für Scanner, da diese im Zusammenspiel mit einem PC und einem Drucker ähnlich wie ein herkömmliches Fotokopiergerät eingesetzt werden können. Hersteller und Importeure von Scannern sind daher zur Zahlung einer Urheberrechtsvergütung verpflichtet.
Beschluss des BGH vom 05.07.2001,I ZR 335/98,NJW Heft 5/2002, Seite X