Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Urheberrechtsvergütung für Scanner

Urheberrechtsvergütung für Scanner

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss wie für Fotokopierer auch für Telefaxgeräte eine urheberrechtliche Vergütung gezahlt werden (I ZR 208/96). Gleiches gilt nach einer neueren Entscheidung der Karlsruher Richter für Scanner, da diese im Zusammenspiel mit einem PC und einem Drucker ähnlich wie ein herkömmliches Fotokopiergerät eingesetzt werden können. Hersteller und Importeure von Scannern sind daher zur Zahlung einer Urheberrechtsvergütung verpflichtet.

Beschluss des BGH vom 05.07.2001,I ZR 335/98,NJW Heft 5/2002, Seite X

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