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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unzulässige Abbildung Prominenter zu Werbezwecken

Unzulässige Abbildung Prominenter zu Werbezwecken

Eine prominente Persönlichkeit der Zeitgeschichte (hier der frühere Außenminister Joschka Fischer) muss es nicht dulden, dass ein Bild von ihm in einer Werbeannonce ohne Bezug auf eine redaktionelle Berichterstattung in der Weise abgedruckt wird, dass der Betrachter die Abbildung als bloßes Werbemittel begreift. In einem solchen Fall liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Abgebildeten vor, für die dieser eine vom Gericht festzusetzende Lizenzgebühr verlangen kann.

Urteil des LG Hamburg vom 27.10.2006

324 O 381/06

NJW 2007, 691

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