Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unzulängliche Beraterleistung

Unzulängliche Beraterleistung

Bei einem Beratungsvertrag zur Gründung einer selbstständigen Existenz handelt es sich um einen Dienstvertrag, nach dem der Auftraggeber an sich auch dann zur Zahlung verpflichtet wäre, wenn es – wie hier – nicht zu einer Existenzgründung gekommen ist. Bei einem Dienstvertrag wird nicht der Erfolg, sondern nur die auf den Erfolg gerichtete Leistung (hier: Beratungsleistung) geschuldet.
Der Auftraggeber schuldet dem beauftragten Unternehmensberater jedoch dann keine Vergütung, wenn weder ein bestimmter Beratungsinhalt noch ein Beratungskonzept zu erkennen sind.

Urteil des OLG Köln vom 31.03.2000
19 U 135/99

MDR 2000, 1002

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