Unzulängliche Beraterleistung
Bei einem Beratungsvertrag zur Gründung einer selbstständigen Existenz handelt es sich um einen Dienstvertrag, nach dem der Auftraggeber an sich auch dann zur Zahlung verpflichtet wäre, wenn es – wie hier – nicht zu einer Existenzgründung gekommen ist. Bei einem Dienstvertrag wird nicht der Erfolg, sondern nur die auf den Erfolg gerichtete Leistung (hier: Beratungsleistung) geschuldet.
Der Auftraggeber schuldet dem beauftragten Unternehmensberater jedoch dann keine Vergütung, wenn weder ein bestimmter Beratungsinhalt noch ein Beratungskonzept zu erkennen sind.
Urteil des OLG Köln vom 31.03.2000
19 U 135/99
MDR 2000, 1002