Müllabfuhr: unzulängliche Erschließungssituation durch abgelegenes Grundstück
Zu einem abgelegenen Anwesen führten die letzten 400 Meter über einen lediglich 2,80 Meter breiten Weg, der für Müllautos zu schmal war. Gleichwohl verlangte der Eigentümer die Abholung seines Mülls direkt an der Grundstücksgrenze. Die zuständige Kommune lehnte den Einsatz eines schmäleren Fahrzeugs bzw. die Abholung und Zurückschaffung der Tonnen durch die Müllmänner aus Kostengründen ab.
Der Streit landete schließlich vor dem Oberverwaltungsgericht Saarlouis, das der Gemeinde Recht gab. Eine derart unzulängliche Erschließungssituation geht stets zulasten des betroffenen Bürgers. Daher muss dieser dafür Sorge tragen, dass seine Mülltonnen bis zur nächsten „Haltestelle“ des Müllfahrzeugs verbracht werden. Ansonsten würde die Allgemeinheit mit den durch einen Einzelnen verursachten Mehrkosten belastet.
Beschluss des OVG Saarlouis vom 24.04.2006
3 Q 55/05
Hausbesitzer Zeitung Heft 5/2007, Seite 27