Urteil
01.07.2008
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Unwirksamer Ausschluss des Rechts zur Vertragsanfechtung
Ein im Rahmen eines Geschäftsanteilskaufs im Voraus vertraglich vereinbarter Ausschluss der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist mit dem von § 123 BGB bezweckten Schutz der freien Selbstbestimmung unvereinbar und deshalb unwirksam, wenn die Täuschung von dem Geschäftspartner selbst oder von einem anderen mit Kenntnis bzw. Kennenmüssen des Geschäftspartners verübt wird. Allein die Tatsache, dass im Verhältnis zur Gesellschaft eine vollständige Rückabwicklung des Vertrags praktisch nicht möglich ist, rechtfertigt keine derart grundlegende Abweichung vom Grundgedanken des Gesetzes.
Urteil des BGH vom 17.01.2007
VIII ZR 37/06
BGHR 2007, 377
NJW 2007, 1058