Unwirksame Bürgschaft eines Lebensgefährten
Eine Bürgschaft, die der Lebensgefährte des Kreditnehmers gegenüber der kreditgebenden Bank abgibt, ist sittenwidrig und damit unwirksam, wenn der Bürge durch die Bürgschaft finanziell stark überfordert wird. Ob dies der Fall ist, ist allein auf Grund der Vermögensverhältnisse des Bürgen, nicht auch der des Hauptschuldners zu beurteilen. Eine solche überforderung liegt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann vor, wenn der Bürge voraussichtlich nicht einmal die laufenden Zinsen (monatlich über 12.000 DM) der Hauptschuld (1,35 Millionen DM) aufbringen kann.Dem steht auch nicht entgegen, dass der nicht geschäftsungewandte Bürge die Vertragsverhandlungen im Rahmen des Hauptschuldners geführt hat und dass die Hauptschuld dazu dient, den Bau eines gemeinsam zu bewohnenden Hauses auf einem Grundstück des Hauptschuldners zu finanzieren.
Urteil des BGH vom 27.01.2000,IX ZR 198/98,Betriebs-Berater 2000, 583