Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Unvollständiges “Deutsches Anwaltsverzeichnis”
Die Bezeichnung einer Internetdatenbank als “Deutsches Anwaltsverzeichnis” ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn in dem Verzeichnis nur ein Bruchteil der derzeit in Deutschland zugelassenen 120.000 Anwälte (gegen eine Jahresgebühr von 59 EUR) eingetragen ist.
Urteil des LG Berlin