Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unvollständige Flugpreisangabe

Unvollständige Flugpreisangabe

Die Werbung einer Fluggesellschaft verstößt gegen die Preisangabenverordnung, sofern der Endpreis für die angebotenen Tickets nicht konkret angegeben wird. Dies ist dann der Fall, wenn Flüge zu einem Preis von „ab 99 Euro“ beworben werden und erst im weiteren Text darauf hingewiesen wird, dass bei einer Onlinebuchung noch zusätzlich zehn Euro für die so genannte „Ticket Service Charge“ anfallen. Es handelt sich hierbei auch nicht um einen Bagatellverstoß, da sich der Werbende durch die unrichtige Preisangabe einen nicht unerheblichen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Urteil des OLG Köln vom 09.05.2007

6 U 239/06

Pressemitteilung des OLG Köln

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