Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unklare Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäft

Unklare Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäft

Zu einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung bei einem so genannten Haustürgeschäft gehört auch der Hinweis, wann die Widerrufsfrist gemäß § 355 BGB beginnt. Ist die Belehrung insoweit unklar, wird die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt. Eine Widerrufsbelehrung erfüllt dann nicht die gesetzlichen Voraussetzungen, wenn auf Grund der Anordnung der Unterschriftszeilen auf dem Vertragsformular, das zugleich die Belehrung enthält, unklar ist, ob die Widerrufsfrist mit der Unterzeichnung durch den Verbraucher, mit der Gegenzeichnung durch den Unternehmer oder mit der Aushändigung der Vertragsurkunde an den Verbraucher zu laufen beginnt.

Urteil des BGH vom 18.04.2005

II ZR 224/04

BGHR 2005, 1264

ZAP EN-Nr. 649/2005

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€