Ungünstige ” Wunschkredite”
Eine Bank in Nordrhein-Westfalen bot in Zeitungen angeblich besonders günstige ‘ Wunschkredite’ an. Ein Ehepaar schloss daraufhin einen Darlehnsvertrag ab. Später stellte sich heraus, dass der ‘Wunschkredit’ tatsächlich um gut DM 36.000 teurer als ein vergleichbarer und marktüblicher Ratenkredit war. Das Ehepaar fühlte sich geprellt und zog vor Gericht.
Zunächst stellte das LG Darmstadt fest, dass eine Bank grundsätzlich nicht verpflichtet ist, einen Kreditinteressenten ungefragt auf die Unzweckmässigkeit der gewählten Kreditart hinzuweisen.
Anders liegt jedoch der Fall, wenn geschäftsunerfahrenen und rechtsunkundigen Intressenten statt eines üblichen Ratenkredits eine Kreditform geboten wird, die schon wegen Ihres Namens ‘Wunschkredit’ als besonders vorteilhaft erscheint. Hier – so entschieden die Richter – treffe die Bank eine besondere Aufklärungspflicht, die sie verletzt habe, und sprachen dem Ehepaar Schadensersatz in Höhe der überhöhten Kreditkosten zu.
Urteil des LG Darmstadt vom 30.03.1995
4 O 337/94
NJW-RR 1995, 1513