Umweltaktion mit Folgen
Das Oberlandesgericht Köln verurteilte einen Greenpeace-Aktivisten, der vier Tage lang einen Braunkohlebagger im Tagebau Hambach besetzt hatte, wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 40 Euro. Der Angeklagte hatte sich im Prozess insbesondere auf den Rechtfertigungsgrund des Notstands berufen, da die Aktion auf die klimaschädlichen Folgen der Braunkohleverfeuerung habe hinweisen sollen. Dieser Argumentation folgten die Richter jedoch nicht, weil der Rechtfertigungsgrund des Notstandes eine konkrete und unmittelbare Gefährdung voraussetzt, die hinsichtlich des Klimawandels nicht bejaht wurde.
Dem Umweltschützer droht nun noch eine empfindliche Schadensersatzforderung des von der Blockade betroffenen Energieunternehmens RWE Power AG.
Beschluss des OLG Köln vom 02.03.2007
82 Ss 9/07
Pressemitteilung des OLG Köln