Umsatzsteuerschuld und Existenzminimum
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1992 muss einem Einkommenssteuerpflichtigen und seiner Familie nach Erfüllung seiner Einkommenssteuerschuld das sogenannte Existenzminimum verbleiben. Nunmehr entschied das Bundesverfassungsgericht, dass dieser Grundsatz nicht auf die Umsatzsteuerschuld eines Unternehmers anwendbar ist.
Nicht der Unternehmer wird in seiner Eigenschaft mit der Umsatzsteuer belastet. Träger der Umsatzsteuer ist vielmehr der Endverbraucher. Die Umsatzsteuer ist daher auf Abwälzung angelegt, das heißt der Unternehmer leitet die von seinem Kunden vereinnahmte Umsatzsteuer lediglich an das Finanzamt weiter. Im Gegensatz zur Einkommenssteuer ist die Umsatzsteuer auch nicht personenbezogen, sondern hängt allein vom Umsatz ab. Dies bedeutet, dass die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen bei seiner Umsatzsteuerschuld nicht berücksichtigt werden können.
Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.
Beschluss des BVerfG vom 13.06.1997
1 BvR 201/97
Praktiker-Report Heft 1/98, Seite 11