Urteil
01.07.2008
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Umsatzsteuerfreie Veräußerung mehrerer Läden
Geschäftsveräußerungen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht. Die Umsatzsteuerbefreiung greift nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann ein, wenn ein Vermietungsunternehmen mehrere Läden verkauft und der Erwerberin die mit den Geschäftsnhabern bestehenden Miet- und Pachtverträge eintritt. Durch die Übernahme der bestehenden Verträge stand für das Gericht fest, dass der Erwerber die Fortführung der übertragenen Geschäfte beabsichtigte und diese nicht nur abwickeln wollte.
Beschluss des BFH vom 01.04.2004
V B 112/03
RdW 2005, 11