Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Umsatzsteuer bei Unternehmensverkauf
Beim Verkauf einer ganzen Firma steht es dem Verkäufer frei, die Mehrwertsteuer auszuweisen. Von dieser Möglichkeit, die ein bundesweit gültiger Erlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen ermöglicht, sollte insbesondere dann Gebrauch gemacht werden, wenn durch den Verkauf hohe umsatzsteuerpflichtige Ausgaben (für Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar) angefallen sind.
Erlaß des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen vom 15.03.1995
S 7100b-1-VZ4
Impulse Heft 2/96, Seite 700