Umsatzsteuer bei Freiberufler-GmbH
Bei Freiberuflern wird die Umsatzsteuer nach den tatsächlich vereinnahmten und nicht nach den vereinbarten Entgelten berechnet. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs genießen jedoch nur wirkliche Freiberufler die Vorteile dieser sogenannten Ist-Besteuerung. Sind mehrere Freiberufler in einer GmbH zusammengeschlossen, handelt es sich stets um eine Tätigkeit aus einem Gewerbebetrieb.
Für derartige Gesellschaften gilt daher die Ist-Besteuerung wie bei allen anderen Unternehmen nur dann, wenn der jährliche Gesamtumsatz weniger als 250.000 DM (neue Bundesländer bis zum Jahr 2004 1.000.000 DM) beträgt oder sie vom Finanzamt von der Pflicht zur Buchführung befreit sind.
Urteil des BFH
V R 150/98
Handelsblatt vom 27.09.1999