Urteil
01.07.2008
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Überführungskosten absetzbar
Wer einen im Ausland verstorbenen ausländischen Angehörigen nach Deutschland überführen lässt, um ihn in der Nähe seines Wohnsitzes zu bestatten, kann die hierfür angefallenen Kosten als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuer geltend machen.
Urteil des FG Düsseldorf; 9 K 3046/96 E