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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Telefax ohne Unterschrift

Telefax ohne Unterschrift

Schriftsätze die per Telefax an Gerichte gesandt werden, werden inzwischen von fast allen Gerichten anerkannt. Das Bundessozialgericht ging nun noch einen Schritt weiter: Wird ein Schreiben auf dem Computer erstellt und sodann ohne vorherigen Ausdruck über ein Fax-Modem oder eine Fax-Karte an das Gericht übermittelt, ist auch eine eigenhändige Unterschrift technisch nicht möglich und somit auch entbehrlich.

Aus den Absenderangaben muss sich jedoch die Urheberschaft zweifelsfrei ermitteln lassen. Ferner ist ein Hinweis wie etwa ‘dieser Brief wurde maschinell erstellt’ erforderlich.

Urteil des BSG
14 BEg 9/96

SZ vom 06.02.1997

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