Urteil
01.07.2008
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Stromverträge mit dreijähriger Laufzeit unzulässig
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass ein Energieversorgungsunternehmen seine Privatkunden nicht mit einer festen Laufzeit von drei Jahren an die abgeschlossenen Stromverträge binden darf. Eine entsprechende Vertragsklausel stellt eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar. Bei dieser Beurteilung zogen die Richter die einschlägige Bundestarifordnung für die Elektrizitätsversorgung heran, die eine Vertragsbindung der Kunden längstens für ein Jahr vorsieht.
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 08.05.2000
2/2 U 128/99
RdW Heft 16/2000, Seite III