Steuerliche Folgen eines Anlageflops
Gleich doppelt Pech hatten mehrere Kapitalanleger, die auf eine unseriöse Anlagegesellschaft hereingefallen waren. Das Anlageunternehmen, das im Terminwarenhandel tätig war, spiegelte trotz starker Verluste den Anlegern zunächst erhebliche Gewinne vor, um diese zu Erhöhungen ihrer Anlagen zu veranlassen. Für die Auszahlung der ‘Gewinnanteile’ wurde das Kapital neuer Anleger verwendet. Auf diese Weise war natürlich das Anfangskapital bald aufgebraucht und die Anleger verloren insgesamt nahezu 800 Millionen DM.
Trotz des Verlustes eines Großteils ihrer Einlagen, entschied der Bundesfinanzhof, dass die anfänglich ausgezahlten ‘Gewinnanteile’ als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu versteuern sind, obwohl es sich nach der Vorgehensweise des Anlageunternehmens offensichtlich um Scheinrenditen handelte. Die Münchner Richter werteten sogar ‘Gewinnanteile’ als steuerpflichtige Einnahmen, die Anleger zur Erhöhung ihres Eigenkapitals ‘stehengelassen’ hatten.
Urteile des BFH vom 22.07.1997
VIII R 12/96, 13/96 und 57/95
RdW Heft 22/97, Seite III