Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Steuerberater haftet für Verspätungszuschläge
Gibt ein Steuerberater schuldhaft eine Steuererklärung seines Mandanten zu spät ab, hat er ihm die anfallenden Verspätungszuschläge und Nachzahlungszinsen zu erstatten.
Urteil des OLG Düsseldorf