Urteil
01.07.2008
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Steuerbegünstigte Solaranlage
Aufwendungen für den Einbau einer Solaranlage zur Brauchwassergewinnung eines Wohnhauses, in dem bereits eine Gaswärmeversorgung vorhanden ist, können – so der Bundesfinanzhof – als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden.
Urteil des BFH vom 14.07.2004
IX R 52/02
RdW 2005, 41