Nachzahlungen nach Annahmeverzug des Arbeitgebers steuerbegünstigt
Kündigungsschutzverfahren können sich oft jahrelang hinziehen. Wird schließlich rechtskräftig festgestellt, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam war, muss der Arbeitgeber die Vergütung für die Jahre nachzahlen, in denen er die ihm angebotene Arbeitsleistung nicht angenommen hat.Finanzämter wollen solche Einmalzahlungen bisweilen dem vollen Steuersatz unterwerfen.
Steuerlich sind derartige Zahlungen jedoch, wie Abfindungen für den Arbeitsplatzverlust, steuerbegünstigt zu behandeln. Die Begründung des Bundesfinanzhofs lautet: Es handelt sich nicht um Gehaltsnachzahlungen, sondern um Entschädigungen für entgangene Einnahmen des Arbeitnehmers.
Urteil des BFH vom 06.07.2005
XI R 46/04
Pressemitteilung des BFH