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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Springer klagt erfolglos gegen weltonline.de

Springer klagt erfolglos gegen weltonline.de

Nicht jede Verwendung eines auch noch so bekannten Firmen- oder Markenamens innerhalb von Internetdomains ist unzulässig. Der Axel Springer Verlag unterlag als Verleger der Tageszeitung Die Welt in einem jahrelangen Rechtsstreit mit dem Klagebegehren, die Verwendung der Domain weltonline.de untersagen zu lassen. Der Bundesgerichtshof hielt es für ausreichend, dass die Zeitung unter der Internetadresse welt.de erreichbar ist. Ein Anspruch auf den Schutz aller Wortkombinationen, in denen das Wort Welt vorkommt, kann nicht gewährt werden.

Urteil des BGH vom 02.12.2004

I ZR 207/01

Pressemitteilung des BGH

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